Der Firma Versicherungsbüro
Meier - Service für Finanzdienstleistungen zur Nutzung von
Dienstleistungen auf den Internet-Angeboten
www.bestleads.de
Stand: 03.09.2009
§ 1 Vertragsbeziehung
Diese AGB regeln die
Vertragsbeziehungen zwischen allen Teilnehmern und Nutzern,
im folgenden „Partner“ genannt, dem
Bestleads-Datensatzportal und den Finanzportalen unter dem
Label des Versicherungsbüro Meier – Service für
Finanzdienstleistungen, im nachfolgenden „Bestleads“
genannt.
Als Partner gelten alle
natürlichen und juristischen Personen, die die
Dienstleistung von Bestleads auch teilweise in Anspruch
nehmen. Dabei ist unerheblich, ob die Dienstleistung direkt
über die Web-Seiten abgerufen wird oder als so genannte
Offline-Version zur Verfügung steht.
§ 2 Vertragsabschluss
Mit Eintragung oder mit
Nutzung der Dienstleistungen werden die AGB anerkannt. Der
Vertrag gilt somit als angenommen. Bei Eintragung sind die
Daten vollständig auszufüllen. Insbesondere die persönliche
Umsatzsteuer-ID, oder die Steuernummer sind anzugeben und
die Abbuchungserlaubnis von einem gültigen Bankkonto in
Deutschland zu erteilen. Außerdem erlaubt der Antragsteller
„Bestleads“, Auskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien
einzuholen. Daten über nicht vertragsgemäße Abwicklung (z.B.
unbestrittene Mahnbescheide) dürfen an die Auskunfteien
übermittelt werden.
§ 3 Kündigung
Die Laufzeit für die
genannten Angebote ist unbegrenzt und kann durch Kündigung
eines der Vertragspartner beendet werden. Die Kündigung muss
per eingeschriebenen Brief erfolgen und wird mit einer Frist
von 14 Tagen zum Monatsende wirksam. Das Recht zur
fristlosen Kündigung bleibt davon unberührt, es besteht für
„Bestleads“ insbesondere dann, wenn der Vermittler
Vorschriften des Wettbewerbsrechtes verletzt, gegen den
Datenschutz verstößt, länger als 7 Tage in Zahlungsrückstand
ist und/oder gegen sonstige Regelungen dieses Vertrages
verstößt.
§ 4 Dienstleistung
Bestleads stellt über das
Internet eine Handelsplattform zur Verfügung, über die
Interessenten-Anfragen, sog. Leads zu Finanzdienstleistungen
und zu Versicherungen gehandelt werden können.
Den Partnern stehen dabei
folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
§ 5 Pflichten des
Vertriebspartners
1. Eine außervertragliche
Weitergabe der Daten an Dritte darf nicht erfolgen.
2. Der Partner muss Makler
oder Mehrfachagent sein. Er darf kein
Ausschließlichkeitsvermittler sein. Der VP versichert, dass
er und seine Partner für die Vermittlung von Versicherungen
nicht an bestimmte
Versicherungsgesellschaften
oder Finanzdienstleistungsunternehmen gebunden sind.
3. Der Partner verfügt über
eine qualifizierte Berufserfahrung.
4. Die Auflagen des BDSG sind
zu beachten.
5. Der Partner muss über ein
aktuelles und unabhängiges Vergleichsprogramm verfügen (bei
Versicherungen).
6. Der Partner muss den
Interessenten innerhalb von max. 3 Werktagen kontaktieren.
Er darf dabei nicht als „Bestleads“ auftreten und muss den
Interessenten darauf hinweisen, dass er ein unabhängiger
Vermittler ist.
7. Für die Beratungsleistung
oder -Fehlleistung übernimmt der Berater die alleinige
Verantwortung. Er hat dabei sämtliche kaufmännischen
Grundsätze und branchenüblichen wettbewerbs- und
versicherungsrechtlichen Grundlagen zu beachten. Der Partner
verpflichtet sich insbesondere, folgendes zu unterlassen:
a) Preis-/Leistungsvergleiche
zu Versicherungsangeboten zu erstellen oder erstellen zu
lassen, in denen die Versicherungsangebote anonymisiert sind
und dadurch nicht erkennen lassen, welche
Versicherungsgesellschaften mit welchen
Versicherungsprodukten miteinander verglichen werden.
b) Zu solchen Vergleichen den
Eindruck zu vermitteln, es handele sich um einen
repräsentativen Überblick, wenn nicht alle Anbieter in den
Vergleich mit einbezogen wurden.
c) Im unmittelbaren
Zusammenhang mit solchen Vergleichen nicht darauf
hinzuweisen, dass die Leistungen (z.B. von
Versicherungstarifen) sich wesentlich unterscheiden können,
wenn nicht zu allen im Vergleich genannten Gesellschaften
gleichzeitig auch alle relevanten Details zum
Leistungsangebot beigefügt wurden.
d) Den übertragenen Datensatz
zu speichern oder zu nutzen, nachdem der Betroffene der
Datenspeicherung und/oder Nutzung widersprochen hat.
§ 6 Erreichbarkeit & Haftung
bei technischer Mängel
Die Erreichbarkeit der Börse
wird von „Bestleads“
sichergestellt. Sie kann aber keine Gewähr dafür übernehmen,
dass sie nicht in Fällen der höheren Gewalt - z.B. durch
Defekte von Servern, überlastete Leitungen etc. daran
gehindert wird. Im Rahmen der technischen Möglichkeiten sind
die Systeme aber mehrfach redundant gesichert. Ein
Datenverlust kann aber trotzdem nicht ausgeschlossen
werden. „Bestleads“
kann dafür nicht in Haftung genommen werden.
Nach dem derzeitigen Stand
der Technik ist es nicht möglich Computerprogramme
(Software) vollkommen fehlerfrei zu entwickeln und zu
betreiben und sämtliche Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit
dem Medium Internet auszuschließen. Daher übernimmt
„Bestleads“
keine Garantie für die ständige und ununterbrochene
Verfügbarkeit seiner Website und technischen Systeme.
Außerdem übernimmt „Bestleads“
keine Haftung für Schäden, die Börsenteilnehmern oder
Dritten aus der Nutzung des Portals entstehen. Insbesondere
haftet „Bestleads“ nicht für
Schäden, die darauf beruhen, dass infolge technischer Mängel
von Nutzern abgegebene Kauf- oder Verkaufsangebote nicht
oder nicht rechtzeitig bei „Bestleads“
eingehen oder dort nicht berücksichtigt werden oder
Datensätze nicht richtig oder vollständig angeboten werden.
Sofern
„Bestleads“
nicht selbst als Anbieter von Datensätzen auftritt, handelt
es sich bei den im Rahmen der Auktion oder aber auch
Exklusivlieferung angebotenen Datensätzen und Inhalten nicht
um eigene, sondern ausschließlich um fremde Inhalte i. S. v.
§ 11 Teledienstgesetz.
§7 Leadarten und
Leadpreise
Bestleads-Börse
Der Bezug dieser Datensätze
erfolgt mit Buchung „per Hand“ oder über einen von Ihnen
selbst eingerichteten, automatischen Kaufagenten.
Der Preis der Leads im
offenen Portal regelt sich selbständig über Angebot und
Nachfrage. Die Start-Preise werden von den Zulieferern
(Datensatzhändlern und Brokern) festgelegt, die Preise
sinken täglich in festgelegten Schritten.
Die Leads werden also im
Rahmen einer Art Auktion versteigert.
(Alle Preise für die
Datensätze gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer)
§ 8 Lead-Definition
Als regelgerechter Lead
gelten Anfragen mit den folgenden Voraussetzungen:
Vollständige Angabe von
- Name
- Adresse
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Beratungswunsch
- Erreichbarkeit über
mindestens einen Kommunikationsweg (Telefon oder E-Mail)
Doppelte Leads werden
aussortiert. Die Börse stellt sicher, dass Leads nicht
doppelt an den Partner verkauft werden. Als doppelt gilt ein Lead,
wenn dieselbe Person eine Anfrage zur gleichen Sparte auf
den uns angeschlossenen Portalen mehrfach innerhalb von 8
Wochen gestellt hat. Sollte dies doch einmal passieren, so
ist das doppelt gekaufte Lead mit der höheren ID-Nummer zu
reklamieren.
§ 9 Abwicklung und Datensätze
1. Die Bereitstellung der
Datensätze erfolgt über das Internetportal www.bestleads.de
2. Nach erfolgter Anmeldung
erhält der Partner die Login-Daten
3. Bei Erhalt der
erforderlichen Unterlagen wird der Account zum Buchen
freigeschaltet.
4. Der Partner vereinbart mit
„Bestleads“
die gewünschte Belieferungsart und Menge. Wenn keine
Vereinbarung getroffen wird ist automatisch die „Freie
Buchung“ vereinbart, d.h. jeder Partner kann die gewünschten
DS persönlich erwerben – keine automatische Verteilung
5. Die Anfragen werden in
Echtzeit bzw. nach Vorqualifizierung bereitgestellt.
6. Eine Lieferung erfolgt
maximal bis zum vereinbarten Betrag. Eine weitere Buchung
von Datensätzen durch den Partner ist bis zum gesetzten
Limit jederzeit möglich.
§ 10 Reklamationsgründe
Reklamationen können
grundsätzlich nur innerhalb von 14 Tagen nach der
Bereitstellung erfolgen. Interessenten- Datensätze, die als
Reklamation anerkannt werden, sind wieder in der freien
Verfügung von „Bestleads“
und dürfen vom Vertragspartner oder Mitarbeiter nicht weiter
kontaktiert werden. Ein schwerwiegender Verstoß gegen die
AGB ist, wenn ein Datensatz reklamiert wird (keine
Kaufpreisanpassung) und der Kunde noch weiter kontaktiert
wird
(nicht nur bezüglich der
angefragten Sparte). Hier wird eine Vertragsstrafe von 2.500
Euro pro Einzelfall fällig.
Datensätze die reklamiert
wurden befinden sich dann max. 14 Tagen im
Reklamationsstatus. Sollte nach dieser Zeit kein Ergebnis
vorliegen, wird der Datensatz automatisch gutgeschrieben.
Datensätze die reklamiert
werden, sind jedoch bis zur finalen Überprüfung und ggf. der
Erstattung von Ihnen zu bezahlen. Ein Nichteinzug von
Rechnungen oder Erstattung während des Prüfvorgangs erfolgt
nicht.
Reklamationsgründe bestehen
in den folgenden Fällen:
1. Der Interessent ist selbst
Versicherungsmakler oder Finanzmakler im Hauptberuf und
vermittelt diese Sparte selbst.
2. Der Name oder die Adresse
existiert nicht – es wurde keine Anfrage gestellt.
3. Unter dem angegebenen
Kommunikationsweg ist der Interessent unbekannt.
4. Eine richtige
Telefonnummer oder E-Mail ist nicht über allgemein
anerkannte Auskunfts-Wege wie Telefonauskunft,
Internetbasiertes und normales Telefonbuch herauszufinden.
5. Der Kunde ist nicht erreichbar UND auch nicht ermittelbar über elektronische Verzeichnisse.
6. Bei Anforderung von
Personenversicherungs-Angeboten ist der Interessent nach
objektiven Gesichtspunkten auch nicht gegen Risikozuschlag
oder Leistungsausschluss versicherbar (bestehende schwere
Krankheit, nicht aber z.B. bei Allergie). Die Ablehnung von
mindestens drei Gesellschaften steht dem gleich.
7. Der Interessent hat in den
letzten 8 Wochen bereits eine Anfrage zur gleichen Sparte
gemacht (falls eine doppelte Anfrage bei der Prüfung nicht
erkannt wurde).
8. Bei
PKV-Vollversicherungs-Anfragen: Der Interessent ist jetzt
und voraussichtlich weitere 6 Monate pflichtversichert und
hat sich auch nicht vor innerhalb dieser Frist selbständig
zu machen.
Der Interessent ist pflichtversichert, da er 3 Jahre in
Folge nicht über Pflichtgrenze verdient.
zusätzlich bei
Baufinanzierungen:
9. Bei Anfragen zur
Baufinanzierung übersteigt die Darlehenssumme EUR 50.000
nicht.
10. Bei Anfragen zur
Baufinanzierungen liegt eine negative Wirtschaftsauskunft
vor die zu einer Finanzierungsablehnung durch die Banken
führt
11. Interessent hat kein
Objekt in Aussicht bzw. wird nicht binnen 6 Monaten anfangen
zu bauen, kaufen oder umfinanzieren oder kann kein
Forward-Darlehen abschließen
12. Interessent hat bereits
bei Angebotsanforderung einen Darlehensvertrag
abgeschlossen/unterzeichnet (nicht Vorlage von Angeboten!)
Keine Reklamationsgründe
bestehen in den folgenden Fällen:
1. Der Interessent hat
bereits bei jemand anderem abgeschlossen oder kein Interesse
mehr. Zum Zeitpunkt der Anfrage hat aber Interesse
bestanden.
2. Der Abschluss des
angefragten Produktes ist möglich, aber wirtschaftlich oder
persönlich nicht empfehlenswert (z.B. Steuerspar-Konzepte
für Geringverdiener)
3. Der angegebene
Kommunikationsweg ist nicht korrekt, aber leicht über die
Auskunft, internetbasiertes oder normales Telefonbuch
herauszufinden.
4. Es wurde ein Datensatz zu
einem günstigeren Preis erworben, welcher bereits (z.B.) 7
Tage alt war und danach reklamiert, da der Interessent
bereits nach der Anfrage abgeschlossen hat, dies ist das
Risiko des Partners.
5. Der Interessent hat sich
in der Sparte geirrt und wünscht ein anderes Produkt – hier
erfolgt eine Kaufpreisanpassung auf das jeweilige Produkt.
Der Interessent
hat noch weitere Angebote an anderer Stelle
angefordert. Der Interessent hat
zwischenzeitlich seine Motivation/Interesse hinsichtlich des
gewünschten Angebots verloren oder geändert.
6.
Der
Interessent ist Bankangestellter (außer bei
Baufinanzierungsanfragen) oder
Ausschließlichkeitsagent und wünscht ein
Angebot, kann jedoch aufgrund dieser beruflichen
Tätigkeit nicht objektiv vergleichen. Das
Angebot muss jedoch für den Anfragenden selber
sein, nicht für Dritte Personen. Interessent ist als nicht
versicherbar reklamiert, kann jedoch z.B. bei einer
Gruppenversicherung mit Kontrahierungszwang
versichert werden.
7. die Anfrage wurde zwar
nicht vom Interessenten persönlich gestellt, jedoch von
einer dritten Person (z.B. Eltern) mit dem Wissen und der
Einverständnis des Interessenten (Anfragen von
Finanzdienstleistern für Kunden sind reklamationsfähig)
zusätzlich bei
Bestleads-Vorqualifiziert:
kein Reklamationsgrund ist,
wenn der Kunde zwischen unserem Telefonat und der
Kontaktaufnahme seitens des Partners bereits eine
Entscheidung trifft – die Datensätze werden sofort nach der
Qualifizierung ausgeliefert.
§ 11 Zahlungsmodalitäten /
Gebühren
Das Entgelt für die
erbrachten Leistungen und Leads wird im siebentägigen
Rhythmus in Rechnung gestellt und per Abbuchungsauftrag
automatisch eingezogen. Die Rechnungen werden im
persönlichen Bereich des Partners online zur Verfügung
gestellt. Einwendungen sind innerhalb vier Wochen mit der
genauen Begründung schriftlich einzureichen. Befindet sich
der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so kann
„Bestleads“ vom Verzugsbeginn an Zinsen
in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der
Europäischen Bundesbank verlangen.
Mit der Zahlung sind alle
finanziellen Ansprüche von „Bestleads“
abgegolten. Die Datensätze bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung Eigentum von „Bestleads“.
Die jährliche Accountgebühr
bei „Bestleads“
beträgt 60,- Euro zzgl. MwSt. und wird einen Monat nach
Neuanmeldung fällig. Bei unterjähriger Kündigung
erfolgt keine Rückerstattung, auch nicht anteilig.
Für Zuwiderhandlungen gegen
die AGB bzw. Zahlungsproblemen gelten folgende Gebühren:
Der Käufer hat für
unberechtigte Reklamationen eine Gebühr je Einzelfall in
Höhe von EUR 5,00 zu entrichten. Bei groben Verletzungen
kann eine Vertragsstrafe von bis zu 2.500 € berechnet
werden.
Bei Nichteinlösung von
Abbuchungsaufträgen wird eine Gebühr in Höhe von EUR 25,00
je Einzelfall erhoben. Weitere Gebühren entstehen für
Mahnungen (7,50 EUR) Mahnbescheide (50,00 EUR),
Vollstreckungsmaßnahmen, Zinsen und andere Inkasso-Gebühren.
Jeweils Netto zzgl. der aktuell gültigen MwSt.
§ 12 Regeln
Alle Partner sind
verpflichtet, sich an die AGB zu halten.
Bei Reklamationen sind
richtige Angaben zu machen.
„Bestleads“ behält
sich vor, zuwiderhandelnde Partner ohne Vorankündigung zu
sperren und die vorgesehenen Gebühren zu verlangen.
Die Terminvereinbarung und
Beratung der Interessenten obliegt dem Leadkäufer. Eine
Erfolgs-Garantie kann weder für das Eine, noch für das
Andere gegeben werden.
Schadensersatzforderungen und
Vermögensschäden des Interessenten aufgrund von Falsch -
oder Schlechtberatung, sowie Verstößen gegen das
Wettbewerbsverhalten, hat in voller Höhe der
Vertriebspartner zu verantworten.
Änderungen des Vertrages:
„Bestleads“
kann jederzeit ohne Angabe von Gründen die ABG ändern. Der
VP erhält jedoch vor Änderung der Bedingungen eine
Information per E-Mail.
Als angenommen gelten die AGB
wenn der Partner nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt
der neuen Bedingungen widerspricht.
§ 13 Salvatoresche Klausel
Nebenabreden wurden nicht
getroffen und bedürfen der Schriftform. Ist einer der Punkte
unwirksam, so tritt an seiner Stelle der im gültigen Recht
nächst wirksame. Diese AGB können nachträglich ergänzt oder
geändert werden, um Erweiterungen des
Dienstleistungs-Angebotes Rechnung zu tragen.