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                      AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Der Firma Versicherungsbüro Meier - Service für Finanzdienstleistungen zur Nutzung von Dienstleistungen auf den Internet-Angeboten

www.bestleads.de

Stand: 03.09.2009

§ 1 Vertragsbeziehung

Diese AGB regeln die Vertragsbeziehungen zwischen allen Teilnehmern und Nutzern, im folgenden „Partner“ genannt, dem Bestleads-Datensatzportal und den Finanzportalen unter dem Label des Versicherungsbüro Meier – Service für Finanzdienstleistungen, im nachfolgenden „Bestleads“ genannt.

Als Partner gelten alle natürlichen und juristischen Personen, die die Dienstleistung von Bestleads auch teilweise in Anspruch nehmen. Dabei ist unerheblich, ob die Dienstleistung direkt über die Web-Seiten abgerufen wird oder als so genannte Offline-Version zur Verfügung steht.

§ 2 Vertragsabschluss

Mit Eintragung oder mit Nutzung der Dienstleistungen werden die AGB anerkannt. Der Vertrag gilt somit als angenommen. Bei Eintragung sind die Daten vollständig auszufüllen. Insbesondere die persönliche Umsatzsteuer-ID, oder die Steuernummer sind anzugeben und die Abbuchungserlaubnis von einem gültigen Bankkonto in Deutschland zu erteilen. Außerdem erlaubt der Antragsteller „Bestleads“, Auskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien einzuholen. Daten über nicht vertragsgemäße Abwicklung (z.B. unbestrittene Mahnbescheide) dürfen an die Auskunfteien übermittelt werden.

§ 3 Kündigung

Die Laufzeit für die genannten Angebote ist unbegrenzt und kann durch Kündigung eines der Vertragspartner beendet werden. Die Kündigung muss per eingeschriebenen Brief erfolgen und wird mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende wirksam. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt davon unberührt, es besteht für „Bestleads“ insbesondere dann, wenn der Vermittler Vorschriften des Wettbewerbsrechtes verletzt, gegen den Datenschutz verstößt, länger als 7 Tage in Zahlungsrückstand ist und/oder gegen sonstige Regelungen dieses Vertrages verstößt.

§ 4 Dienstleistung

Bestleads stellt über das Internet eine Handelsplattform zur Verfügung, über die Interessenten-Anfragen, sog. Leads zu Finanzdienstleistungen und zu Versicherungen gehandelt werden können.

Den Partnern stehen dabei folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

§ 5 Pflichten des Vertriebspartners

1. Eine außervertragliche Weitergabe der Daten an Dritte darf nicht erfolgen.

2. Der Partner muss Makler oder Mehrfachagent sein. Er darf kein Ausschließlichkeitsvermittler sein. Der VP versichert, dass er und seine Partner für die Vermittlung von Versicherungen nicht an bestimmte

Versicherungsgesellschaften oder Finanzdienstleistungsunternehmen gebunden sind.

3. Der Partner verfügt über eine qualifizierte Berufserfahrung.

4. Die Auflagen des BDSG sind zu beachten.

5. Der Partner muss über ein aktuelles und unabhängiges Vergleichsprogramm verfügen (bei Versicherungen).

6. Der Partner muss den Interessenten innerhalb von max. 3 Werktagen kontaktieren. Er darf dabei nicht als „Bestleads“ auftreten und muss den Interessenten darauf hinweisen, dass er ein unabhängiger Vermittler ist.

7. Für die Beratungsleistung oder -Fehlleistung übernimmt der Berater die alleinige Verantwortung. Er hat dabei sämtliche kaufmännischen Grundsätze und branchenüblichen wettbewerbs- und versicherungsrechtlichen Grundlagen zu beachten. Der Partner verpflichtet sich insbesondere, folgendes zu unterlassen:

a) Preis-/Leistungsvergleiche zu Versicherungsangeboten zu erstellen oder erstellen zu lassen, in denen die Versicherungsangebote anonymisiert sind und dadurch nicht erkennen lassen, welche Versicherungsgesellschaften mit welchen Versicherungsprodukten miteinander verglichen werden.

b) Zu solchen Vergleichen den Eindruck zu vermitteln, es handele sich um einen repräsentativen Überblick, wenn nicht alle Anbieter in den Vergleich mit einbezogen wurden.

c) Im unmittelbaren Zusammenhang mit solchen Vergleichen nicht darauf hinzuweisen, dass die Leistungen (z.B. von Versicherungstarifen) sich wesentlich unterscheiden können, wenn nicht zu allen im Vergleich genannten Gesellschaften gleichzeitig auch alle relevanten Details zum Leistungsangebot beigefügt wurden.

d) Den übertragenen Datensatz zu speichern oder zu nutzen, nachdem der Betroffene der Datenspeicherung und/oder Nutzung widersprochen hat.

§ 6 Erreichbarkeit & Haftung bei technischer Mängel

Die Erreichbarkeit der Börse wird von „Bestleads“ sichergestellt. Sie kann aber keine Gewähr dafür übernehmen, dass sie nicht in Fällen der höheren Gewalt - z.B. durch Defekte von Servern, überlastete Leitungen etc. daran gehindert wird. Im Rahmen der technischen Möglichkeiten sind die Systeme aber mehrfach redundant gesichert. Ein Datenverlust kann aber trotzdem nicht ausgeschlossen werden.  „Bestleads“ kann dafür nicht in Haftung genommen werden.

Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist es nicht möglich Computerprogramme (Software) vollkommen fehlerfrei zu entwickeln und zu betreiben und sämtliche Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet auszuschließen. Daher übernimmt „Bestleads“ keine Garantie für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit seiner Website und technischen Systeme. Außerdem übernimmt „Bestleads“ keine Haftung für Schäden, die Börsenteilnehmern oder Dritten aus der Nutzung des Portals  entstehen. Insbesondere haftet „Bestleads“ nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass infolge technischer Mängel von Nutzern abgegebene Kauf- oder Verkaufsangebote nicht oder nicht rechtzeitig bei „Bestleads“ eingehen oder dort nicht berücksichtigt werden oder Datensätze nicht richtig oder vollständig angeboten werden.

Sofern „Bestleads“ nicht selbst als Anbieter von Datensätzen auftritt, handelt es sich bei den im Rahmen der Auktion oder aber auch Exklusivlieferung angebotenen Datensätzen und Inhalten nicht um eigene, sondern ausschließlich um fremde Inhalte i. S. v. § 11 Teledienstgesetz.

§7 Leadarten und Leadpreise

Bestleads-Börse

Der Bezug dieser Datensätze erfolgt mit Buchung „per Hand“ oder über einen von Ihnen selbst eingerichteten, automatischen Kaufagenten.

Der Preis der Leads im offenen Portal regelt sich selbständig über Angebot und Nachfrage. Die Start-Preise werden von den Zulieferern (Datensatzhändlern und Brokern) festgelegt, die Preise sinken täglich in festgelegten Schritten.

Die Leads werden also im Rahmen einer Art Auktion versteigert.

(Alle Preise für die Datensätze gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer)

§ 8 Lead-Definition

Als regelgerechter Lead gelten Anfragen mit den folgenden Voraussetzungen:

Vollständige Angabe von

- Name

- Adresse

- Geburtsdatum

- Geschlecht

- Beratungswunsch

- Erreichbarkeit über mindestens einen Kommunikationsweg (Telefon oder E-Mail)

Doppelte Leads werden aussortiert. Die Börse stellt sicher, dass Leads nicht doppelt an den Partner verkauft werden. Als doppelt gilt ein Lead, wenn dieselbe Person eine Anfrage zur gleichen Sparte auf den uns angeschlossenen Portalen mehrfach innerhalb von 8 Wochen gestellt hat. Sollte dies doch einmal passieren, so ist das doppelt gekaufte Lead mit der höheren ID-Nummer zu reklamieren.

§ 9 Abwicklung und Datensätze

1. Die Bereitstellung der Datensätze erfolgt über das Internetportal www.bestleads.de

2. Nach erfolgter Anmeldung erhält der Partner die Login-Daten

3. Bei Erhalt der erforderlichen Unterlagen wird der Account zum Buchen freigeschaltet.

4. Der Partner vereinbart mit „Bestleads“ die gewünschte Belieferungsart und Menge. Wenn keine Vereinbarung getroffen wird ist automatisch die „Freie Buchung“ vereinbart, d.h. jeder Partner kann die gewünschten DS persönlich erwerben – keine automatische Verteilung

5. Die Anfragen werden in Echtzeit bzw. nach Vorqualifizierung bereitgestellt.

6. Eine Lieferung erfolgt maximal bis zum vereinbarten Betrag. Eine weitere Buchung von Datensätzen durch den Partner ist bis zum gesetzten Limit jederzeit möglich.

§ 10 Reklamationsgründe

Reklamationen können grundsätzlich nur innerhalb von 14 Tagen nach der Bereitstellung erfolgen. Interessenten- Datensätze, die als Reklamation anerkannt werden, sind wieder in der freien Verfügung von „Bestleads“ und dürfen vom Vertragspartner oder Mitarbeiter nicht weiter kontaktiert werden. Ein schwerwiegender Verstoß gegen die AGB ist, wenn ein Datensatz reklamiert wird (keine Kaufpreisanpassung) und der Kunde noch weiter kontaktiert wird

(nicht nur bezüglich der angefragten Sparte). Hier wird eine Vertragsstrafe von 2.500 Euro pro Einzelfall fällig.

Datensätze die reklamiert wurden befinden sich dann max. 14 Tagen im Reklamationsstatus. Sollte nach dieser Zeit kein Ergebnis vorliegen, wird der Datensatz automatisch gutgeschrieben.

Datensätze die reklamiert werden, sind jedoch bis zur finalen Überprüfung und ggf. der Erstattung von Ihnen zu bezahlen. Ein Nichteinzug von Rechnungen oder Erstattung während des Prüfvorgangs erfolgt nicht.

Reklamationsgründe bestehen in den folgenden Fällen:

1. Der Interessent ist selbst Versicherungsmakler oder Finanzmakler im Hauptberuf und vermittelt diese Sparte selbst.

2. Der Name oder die Adresse existiert nicht – es wurde keine Anfrage gestellt.

3. Unter dem angegebenen Kommunikationsweg ist der Interessent unbekannt.

4. Eine richtige Telefonnummer oder E-Mail ist nicht über allgemein anerkannte Auskunfts-Wege wie Telefonauskunft, Internetbasiertes und normales Telefonbuch herauszufinden.

5. Der Kunde ist nicht erreichbar UND auch nicht ermittelbar über elektronische Verzeichnisse.

6. Bei Anforderung von Personenversicherungs-Angeboten ist der Interessent nach objektiven Gesichtspunkten auch nicht gegen Risikozuschlag oder Leistungsausschluss versicherbar (bestehende schwere Krankheit, nicht aber z.B. bei Allergie). Die Ablehnung von mindestens drei Gesellschaften steht dem gleich.

7. Der Interessent hat in den letzten 8 Wochen bereits eine Anfrage zur gleichen Sparte gemacht (falls eine doppelte Anfrage bei der Prüfung nicht erkannt wurde).

8. Bei PKV-Vollversicherungs-Anfragen: Der Interessent ist jetzt und voraussichtlich weitere 6 Monate pflichtversichert und hat sich auch nicht vor innerhalb dieser Frist selbständig zu machen.  Der Interessent ist pflichtversichert, da er 3 Jahre in Folge nicht über Pflichtgrenze verdient.

zusätzlich bei Baufinanzierungen:

9. Bei Anfragen zur Baufinanzierung übersteigt die Darlehenssumme EUR 50.000 nicht.

10. Bei Anfragen zur Baufinanzierungen liegt eine negative Wirtschaftsauskunft vor die zu einer Finanzierungsablehnung durch die Banken führt

11. Interessent hat kein Objekt in Aussicht bzw. wird nicht binnen 6 Monaten anfangen zu bauen, kaufen oder umfinanzieren oder kann kein Forward-Darlehen abschließen

12. Interessent hat bereits bei Angebotsanforderung einen Darlehensvertrag abgeschlossen/unterzeichnet (nicht Vorlage von Angeboten!)

Keine Reklamationsgründe bestehen in den folgenden Fällen:

1. Der Interessent hat bereits bei jemand anderem abgeschlossen oder kein Interesse mehr. Zum Zeitpunkt der Anfrage hat aber Interesse bestanden.

2. Der Abschluss des angefragten Produktes ist möglich, aber wirtschaftlich oder persönlich nicht empfehlenswert (z.B. Steuerspar-Konzepte für Geringverdiener)

3. Der angegebene Kommunikationsweg ist nicht korrekt, aber leicht über die Auskunft, internetbasiertes oder normales Telefonbuch herauszufinden.

4. Es wurde ein Datensatz zu einem günstigeren Preis erworben, welcher bereits (z.B.) 7 Tage alt war und danach reklamiert, da der Interessent bereits nach der Anfrage abgeschlossen hat, dies ist das Risiko des Partners.

5. Der Interessent hat sich in der Sparte geirrt und wünscht ein anderes Produkt – hier erfolgt eine Kaufpreisanpassung auf das jeweilige Produkt. Der Interessent hat noch weitere Angebote an anderer Stelle angefordert. Der Interessent hat zwischenzeitlich seine Motivation/Interesse hinsichtlich des gewünschten Angebots verloren oder geändert.

6. Der Interessent ist Bankangestellter (außer bei Baufinanzierungsanfragen) oder Ausschließlichkeitsagent und wünscht ein Angebot, kann jedoch aufgrund dieser beruflichen Tätigkeit nicht objektiv vergleichen. Das Angebot muss jedoch für den Anfragenden selber sein, nicht für Dritte Personen. Interessent ist als nicht versicherbar reklamiert, kann jedoch z.B. bei einer Gruppenversicherung mit Kontrahierungszwang versichert werden.

7. die Anfrage wurde zwar nicht vom Interessenten persönlich gestellt, jedoch von einer dritten Person (z.B. Eltern) mit dem Wissen und der Einverständnis des Interessenten (Anfragen von Finanzdienstleistern für Kunden sind reklamationsfähig)

zusätzlich bei Bestleads-Vorqualifiziert:

kein Reklamationsgrund ist, wenn der Kunde zwischen unserem Telefonat und der Kontaktaufnahme seitens des Partners bereits eine Entscheidung trifft – die Datensätze werden sofort nach der Qualifizierung ausgeliefert.

§ 11 Zahlungsmodalitäten / Gebühren

Das Entgelt für die erbrachten Leistungen und Leads wird im siebentägigen Rhythmus in Rechnung gestellt und per Abbuchungsauftrag automatisch eingezogen. Die Rechnungen werden im persönlichen Bereich des Partners online zur Verfügung gestellt. Einwendungen sind innerhalb vier Wochen mit der genauen Begründung schriftlich einzureichen. Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so kann „Bestleads“ vom Verzugsbeginn an Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Bundesbank verlangen.

Mit der Zahlung sind alle finanziellen Ansprüche von „Bestleads“ abgegolten. Die Datensätze bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von „Bestleads“.

Die jährliche Accountgebühr bei „Bestleads“ beträgt 60,- Euro zzgl. MwSt. und wird einen Monat nach Neuanmeldung fällig. Bei unterjähriger Kündigung erfolgt keine Rückerstattung, auch nicht anteilig.

Für Zuwiderhandlungen gegen die AGB bzw. Zahlungsproblemen gelten folgende Gebühren:

Der Käufer hat für unberechtigte Reklamationen eine Gebühr je Einzelfall in Höhe von EUR 5,00 zu entrichten. Bei groben Verletzungen kann eine Vertragsstrafe von bis zu 2.500 € berechnet werden.

Bei Nichteinlösung von Abbuchungsaufträgen wird eine Gebühr in Höhe von EUR 25,00 je Einzelfall erhoben. Weitere Gebühren entstehen für Mahnungen (7,50 EUR) Mahnbescheide (50,00 EUR), Vollstreckungsmaßnahmen, Zinsen und andere Inkasso-Gebühren. Jeweils Netto zzgl. der aktuell gültigen MwSt.

§ 12 Regeln

Alle Partner sind verpflichtet, sich an die AGB zu halten.

Bei Reklamationen sind richtige Angaben zu machen.

„Bestleads“ behält sich vor, zuwiderhandelnde Partner ohne Vorankündigung zu sperren und die vorgesehenen Gebühren zu verlangen.

Die Terminvereinbarung und Beratung der Interessenten obliegt dem Leadkäufer. Eine Erfolgs-Garantie kann weder für das Eine, noch für das Andere gegeben werden.

Schadensersatzforderungen und Vermögensschäden des Interessenten aufgrund von Falsch - oder Schlechtberatung, sowie Verstößen gegen das Wettbewerbsverhalten, hat in voller Höhe der Vertriebspartner zu verantworten.

Änderungen des Vertrages:

„Bestleads“ kann jederzeit ohne Angabe von Gründen die ABG ändern. Der VP erhält jedoch vor Änderung der Bedingungen eine Information per E-Mail.

Als angenommen gelten die AGB wenn der Partner nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der neuen Bedingungen widerspricht.

§ 13 Salvatoresche Klausel

Nebenabreden wurden nicht getroffen und bedürfen der Schriftform. Ist einer der Punkte unwirksam, so tritt an seiner Stelle der im gültigen Recht nächst wirksame. Diese AGB können nachträglich ergänzt oder geändert werden, um Erweiterungen des Dienstleistungs-Angebotes Rechnung zu tragen.

Der Gerichtsstand ist Neustadt a. Rbgb.

Firma:______________________________________________________

Ansprechpartner:_____________________________________________

Anschrift:___________________________________________________

Telefon:____________________________________________________

 

Unterschrift des Partner

 

Downloads:
  AGBs

 

Ihre Ansprechpartner

Bestleads
Tel: 05031-75303
E-Mail: info@bestleads.de

 
Leadreise von - bis:
Berufsunfähigkeit. 25€ - 60 €
Britische Lebensvers. 25€ - 60 €
Finanzierungen 25€ - 60 €
Kapitallebensvers. 25€ - 60 €
Krankenzusatzvers. 10€ - 25 €
PKV 50€ -115 €
Rentenversicherung 25€ - 60 €
Riester-Rente 25€ - 60 €
Risiko-Lebensvers. 10€ - 35 €
Rürup-Rente 25€ - 60 €